Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend erhalten Sie noch einmal einen Hinweis auf den
Blindenführhundausweis bzw. den Einleger, da sich dort ein Fehler im Text
eingeschlichen hatte.
Als Anlage ein Zeitungsbericht über ein Führhundhaltertreffen in Nürnberg.

Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Münder-Schnabel

 

 

 

 

Hallo zusammen,

da hat sich bei Robert Böhm auf die Schnelle der Fehlerteufel
eingeschlichen! Unten nun der richtige Text des Einlegers für den
Führhundausweis:

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Zitat Anfang:
"Anlage zum Blindenführhundausweis von
Vorname und Name des Halters
Zulassung von Blindenführhunden in Einzelhandelsgeschäften und
Gastronomiebetrieben:
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006
stellt ein generelles Verbot der Mitnahme eines Blindenführhundes in aller
Regel eine unzulässige Diskriminierung im Sinne von §§ 3 Abs. 2, 19 AGG dar
und kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gemäß § 21 AGG auslösen.
Dies gilt ungeachtet eines generellen Verbotes zur Mitnahme von Hunden und
auch ungeachtet der Regelungen zum Hausrecht.
Zitat Ende

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Der Satz: "Der Blindenführhundausweis dient zur Vorlage, wenn Betreiber von
Geschäften etc. unter Berufung auf ihr Hausrecht den Zutritt verweigern
wollen. Der Ausweis selbst besitzt jedoch keinerlei Rechtsgültigkeit." steht
nicht auf dem Einleger, sondern sollte nur als erklärende Ergänzung für die
AK-Leiter dienen. Es ist tatsächlich so, dass man klagen kann. Vor Gericht
wird dann eine Interessensabwägung gemacht und entweder der einen oder
anderen Parteil Recht zu gesprochen.

Ich hoffe, dass damit alle Unklarheiten ausgeräumt sind und entschuldige
mich für den Fehler und das Mißverständnis, was daraus entstand.

Robert Böhm

 

 

 

 

 

 

Als  Alltagshelfer unverzichtbar

Viele Blinde sind auf Hunde angewiesen - Klage über Krankenhäuser und
Taxerer

Sie gehören zusammen, sind ein Team: Blinde Menschen und der Hund, der sie
durch den Alltag begleitet. Das, so wünschen sich das die Blinden, sollten
auch all jene endlich einsehen, die ihnen und ihren Führhunden den Zutritt
verwehren.

Trifft Jacqueline Flor auf dem Gehsteig auf ein Hindernis, ist es die
Labradordame Grace, die sie darumherum-führt. Möchte sich Flor ausruhen,
gibt die 30 Jahre alte Psychologin ihrem Hund einen kurzen Befehl - und er
bringt sie zur nächsten Sitzgelegenheit. Will die blinde Frau einen Raum
verlassen, bringt Grace sie zur Tür.

Ohne  Führhund,  wie Blinde ihren speziell ausgebildeten  Helfer  nennen,
wäre es für viele Betroffene deutlich schwieriger, einen reibungslosen
Alltag mit Arbeit, Einkauf und Freizeitgestaltung zu führen.   Mit  Hund
jedoch  können  sie Wege, die ihnen bekannt sind, schneller und sicherer
bewältigen.
Mehr noch: ""Mit Grace kann ich sogar unbekannte Strecken zurücklegen",
sagt Flor und erzählt von Städtereisen nach Hamburg oder Heidelberg, die
sie, von München aus, dank Grace eigenständig unternehmen konnte.

Stressfrei durch die Stadt

"Der Hund ermöglicht absolut stressfreies Gehen", sagt auch Robert Böhm vom
Blinden- und Sehbehindertenbund. Heißt: Der Führhund, der bis zu 25 000
Euro kostet, ist für viele Blinde unverzichtbare Alltagshilfe. Aber in
diesem Alltag treffen Blinde oft genug auf wenig Verständnis für ihren
Helfer. Die Vorwürfe wiegen schwer: "Immer wieder gibt es Momente, in denen
wir ausgegrenzt und diskriminiert werden", sagt Böhm.   Ihm   selbst
passiert   es   im
Schnitt zweimal monatlich, dass ihm der Zutritt verwehrt wird - zu
Arztpraxen oder Krankenhäusern, Museen oder Theatern, Supermärkten oder gar
Ämtern. Der Grund: Hundeverbot. Auch so mancher Taxifahrer, berichten
Blinde, weigere sich - "trotz Beförderungspflicht" -, sie mitzunehmen. "Und
ganz plötzlich haben sie eine Hundeallergie."

Derlei erleben Blinde als Ausgrenzung und Diskriminierung. Genau dagegen
protestierte der Blinden- und Sehbehindertenbund an diesem Wochenende in
Nürnberg - mit einem Sternlauf, der vom Plärrer und Hauptbahnhof, von
Wöhrder Wiese und Hallertor zum Trödelmarkt führte. Dort versammelten sich
54 sogenannte Blin-denführhund-Gespanne, also Herrchen beziehungsweise
Frauchen mit samt Hund, und forderten mehr Barrierefreiheit für Blinde im
Alltag.
Sie möchten, dass Blinde, die einen Führhund haben (laut Blindenhund sind
das unter den 550000 Sehbehinderten in Deutschland rund 2500), in der
Bevölkerung als "Gespann" wahr- genommen und akzeptiert werden.
Insbesondere geht es darum, dass Blinde und ihre Hunde überall
Zugangserlaubnis bekommen und nicht mit dem Hinweis auf Hygienevorschriften
abgewiesen werden. Dafür, sagt die Berlinerin Kathrin Backhaus, müss-ten
sich auch die Krankenkassen einsetzen. Sie findet es absurd, dass die
Kassen die Kosten für das "Hilfsmittel" Hund übernehmen, "uns aber nicht
dabei unterstützen, dieses Hilfsmittel überall nutzen zu können".

"Nicht streicheln - ich arbeite"

Daneben kämpfen Führhundehalter mit weiteren Problemen im Alltag.
"Schwierig" wird es bisweilen, wenn andere Hundebesitzer ihre Vierbeiner
nicht fernhalten - schließlich vertragen sich nicht alle Hunde. Oder:
Immer wieder kommen Fremde auf ein "Gespann" zu und lenken den Führhund
ab. Sie streicheln ihn, ohne zu fragen, füttern ihn gar. Genau aus diesem
Grund steht auf dem Hundegeschirr: "Nicht streicheln - ich arbeite."

ANDREAS DALBERG